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Bei QM PERSONAL finden Sie Fachpersonal für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystemen aus unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens und der sozialen Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäuser, Kliniken, Spitäler, Reha, Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste bis zu den Kindergärten.
Seit dem 01.01.2000 gilt z.B. für Krankenhäuser in Deutschland die §§ 135a und 137 Sozialgesetzbuch fünf (SGB V). Darin ist vorgesehen, dass sich nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen haben.
Nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V ist ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach Vorgabe der Selbstverwaltung zu etablieren und weiterzuentwickeln.
Durch zunehmenden Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern, Kliniken und Alten- und Pflegeheimen werden Qualität und Zufriedenheit der Patient*innen und Bewohner*innen immer stärker zu einem Faktor des Erfolges. Ist das Personal freundlich und hilfsbereit? Sind die Patient*innenen mit der OP zufrieden? Sind die Zimmer sauber? Als Patienten getarnt überprüfen Auditor*innenen die Telefonkompetenz und die Genauigkeit der Information.
Die eigenen Beschäftigten müssen spüren, welche Vorteile ihnen selbst ein prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem bietet. Für die Akzeptanz ist es wichtig, das gesamte Fachpersonal eingehend zu informieren, zu schulen und in den Qualitätsprozess mit einzubinden.
QM-Modelle im Gesundheits- und Sozialwesen für das Qualitätsmanagement und Total Quality Management basieren auf der Norm DIN EN ISO 9001 und dem EFQM-Modell (www.efqm.org) .
Die externe Bewertung des QM-Systems erfolgt meist in Deutschland für die Krankenhäuser durch die KTQ-GmbH (Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus www.ktq.de).
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser müssen z. B. in Deutschland veröffentlicht werden.
Stand: September 2024